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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,7334
OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08.OVG (https://dejure.org/2009,7334)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2009 - 10 B 11244/08.OVG (https://dejure.org/2009,7334)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 10 B 11244/08.OVG (https://dejure.org/2009,7334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festlegung einer absoluten Bestehensgrenze bei einer Erfolgskontrolle in einer Unterrichtsveranstaltung mit Leistungsnachweis an der Universität; Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Antwort-Wahl-Verfahrens in einem schriftlichen Prüfungsteil; ...

  • Judicialis

    ÄApprO § 2; ; ÄApprO § 2 Abs. 1; ; ÄApprO § 2 Abs. 1 Satz 2; ; ÄApprO § 2 Abs. 7; ; ÄApprO § 2 Abs. 7 Satz 1; ; ÄApprO § 2 Abs. 7 Satz 2; ; ÄApprO § 10; ; ÄApprO § 10 Abs. 4; ; ÄAp... prO § 10 Abs. 4 Satz 1; ; ÄApprO § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; ÄApprO § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d); ; ÄApprO § 14; ; ÄApprO § 14 Abs. 6; ; HRG § 15; ; HRG § 15 Abs. 1; ; HRG § 15 Abs. 1 Satz 3; ; HochschulG § 25; ; HochschulG § 25 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht: Prüfung; Ärztliche Prüfung; Antwort-Wahl-Verfahren; Multiple-Choice-Verfahren; Bestehensgrenze; absolute Bestehensgrenze; relative Bestehensgrenze; Erfolgskontrolle; Leistungsnachweis; Unterrichtsveranstaltung; Unterrichtsveranstaltung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 376
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08
    Wird eine Erfolgskontrolle in einer Unterrichtsveranstaltung mit Leistungsnachweis im Ersten Abschnitt des Medizinstudiums, deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen ist, schriftlich im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, so sind ungeachtet der Tatsache, dass insofern keine Hochschulprüfung in Rede steht, die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. März 1989, BVerfGE 80, 1) herausgestellten Grundsätze zu beachten.

    Wie das Bundesverfassungsgericht für das Recht der Ärztlichen Prüfung - als Voraussetzung für die Approbation als Arzt und damit als in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) eingreifende subjektive Zulassungsvoraussetzung - klargestellt hat (vgl. die grundlegenden Beschlüsse vom 14. März 1989, BVerfGE 80, 1, und 17. April 1991, BVerfGE 84, 59), bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, für die schriftlichen Prüfungsteile das Antwort-Wahl-Verfahren vorzusehen - wie es denn auch in § 14 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO) geschehen ist.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08
    Wie das Bundesverfassungsgericht für das Recht der Ärztlichen Prüfung - als Voraussetzung für die Approbation als Arzt und damit als in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) eingreifende subjektive Zulassungsvoraussetzung - klargestellt hat (vgl. die grundlegenden Beschlüsse vom 14. März 1989, BVerfGE 80, 1, und 17. April 1991, BVerfGE 84, 59), bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, für die schriftlichen Prüfungsteile das Antwort-Wahl-Verfahren vorzusehen - wie es denn auch in § 14 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO) geschehen ist.
  • BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86

    Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums im Studiengang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08
    Darf deswegen auch an den übrigen deutschen Hochschulen nicht mehr Humanmedizin studiert werden, wirkt sich dieser Verlust sogar als Berufszugangssperre aus (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 3. November 1986, NVwZ 1987, 978).
  • OVG Sachsen, 26.04.2007 - 4 BS 29/07

    Humanmedizin, Prüfungszulassung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2009 - 10 B 11244/08
    Dementsprechend darf denn aber auch einer solchen Leistungskontrolle, wenn sie im Multiple-Choice-Verfahren erfolgt, keine absolute Bestehensgrenze zugrunde gelegt werden (so auch z.B. Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rdnrn. 82 und 1164; Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. April 2007 - 4 Bs 29/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LB 50/17

    50 %-Anker; Antwort-Wahl-Verfahren; absolute Bestehensgrenze; Bestehensgrenze;

    Denn auch die Beantwortung von Prüfungsfragen am Computerbildschirm stellt nach den maßgeblichen Prüfungsbestimmungen eine "schriftliche" Prüfung dar (allgemein anderer Ansicht: Jeremias, Elektronische Prüfungen, Antwort-Wahl-Verfahren und der Gesetzesvorbehalt, JM 2018, 25; Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 28 und 436; einschränkend auch VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2008 - 6 B 5583/08 -, juris Rn. 32; wie hier OVG RP, Beschl. v. 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 9).

    Der Senat folgt nicht der Gegenansicht, wonach auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 (- 1 BvR 1033/82 u.a. -, NVwZ 1989, 850, juris) bei universitären Erfolgskontrollen die Festlegung einer absoluten Bestehensgrenze generell nicht zulässig sein soll (so etwa OVG RP, Beschl. v. 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 10 f. unter Hinweis auf Sächs. OVG, Beschl. v. 27.4.2007 - 4 Bs 29/07 - und Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rn. 82 und 1164 ff.).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Satzungsregelung, die dem Fall des OVG Rheinland-Pfalz zugrunde lag, ersichtlich ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze bei 60 % festgelegt hat und nach Ansicht dieses Obergerichts gegen die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts verstieß (s. die Erwägungen des OVG RP, Beschl. v. 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 22.06.2020 - 5 B 91/20

    Medizinstudium; Erfolgskontrolle; Leistungsnachweis; Prüfer zugleich als

    Es handelt sich vielmehr um in einer Studienordnung zu regelnde Studienleistungen, mit denen der Lernerfolg in den nachweispflichtigen Unterrichtsveranstaltungen überprüft wird (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 M 7/15 -, BeckRS 2015, 44945, Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2010 - 2 B 78/10 -, juris Rn. 9; OVG RP, Beschl. v. 19. Januar 2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 7 f.).

    6 Dass die Erfolgskontrollen als Studienleistungen nicht in einer Prüfungsordnung nach Maßgabe des § 34 SächsHSFG, sondern in einer Studienordnung gemäß § 36 SächsHSFG zu regeln sind, ändert zwar nichts daran, dass sie als berufsbezogene Prüfungen an Art. 12 Abs. 1 GG sowie Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 SächsVerf zu messen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2010 - 2 B 78/10 -, juris Rn. 11 f.; OVG RP, Beschl. v. 19. Januar 2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 10).

    Dies verstößt auch nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung, da es nur um die Bewertung von Studienleistungen geht, mit denen der Lernerfolg in Unterrichtsveranstaltungen überprüft wird, deren Durchführung dem selben Amtsträger (dem Leistungsnachweisverantwortlichen, vgl. § 2 Nr. 4 StudienO) obliegt (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19. Januar 2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - 3 L 243/13

    Relative Bestehensgrenze bei Leistungsnachweisen im Multiple-Choice-Verfahren

    Da es keine nachträgliche Bewertung der Prüfungsleistungen gibt, mit der sich zeigende unbeabsichtigte Schwankungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungen verschiedener Termine ausgeglichen werden können, müssen im Vorhinein Regelungen getroffen werden, mit denen das Fehlen dieser Möglichkeit ausgeglichen wird (OVG RP, Beschl. v. 19.01.2009 - 10 B 11244/08 -, juris).

    Ob die für die Ärztliche Prüfung entwickelten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts auch für solche Erfolgskontrollen des ersten Studienabschnitts zumindest dann entsprechend anwendbar sind, wenn diese im Ergebnis ebenfalls berufszugangsbeschränkende Wirkung haben können, d. h. wenn im Falle ihres Nichtbestehens die Exmatrikulation droht, wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht (OVG RP, Beschl. v. 19.01.2009 - 10 B 11244/08 - OVG SN, Beschl. v. 25.05.2010 - 2 B 78/10 - offen gelassen: OVG SL, Beschl. v. 13.10.2010 - 3 B 216/10 - alle: juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2015 - 3 M 7/15

    Studienbegleitende Leistungsprüfung, hier im Bereich Humanmedizin

    Da es keine nachträgliche Bewertung der Prüfungsleistungen gibt, mit der sich zeigende unbeabsichtigte Schwankungen des Schwierigkeitsgrades der Prüfungen verschiedener Termine ausgeglichen werden können, müssen im Vorhinein Regelungen getroffen werden, mit denen das Fehlen dieser Möglichkeit ausgeglichen wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.01.2009 - 10 B 11244/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 2 ME 90/16

    50% Anker; Bestehensgrenze; Dokumentationsechtheit; Eignung von Prüfungsfragen;

    Vergleichbare Regelungen waren bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 26.4.2007 - 4 BS 29/07 -, n.v.; OVG Koblenz, Beschl. v. 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.7.2014 - 3 L 243/13 - und Beschl. v. 30.3.2015 - 3 M 7/15 - beide juris).
  • OVG Saarland, 13.10.2010 - 3 B 216/10

    Zu den Auswirkungen fehlerhafter Prüfungsaufgaben sowie zur relativen

    Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 26.8.2003 - 4 BS 248/03 - und vom 26.4.2007 - 4 BS 29/07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, zitiert nach juris, .
  • VG Köln, 09.09.2010 - 6 K 2384/09

    Umfang eines Gerichts hinsichtlich der Überprüfung von Prüfungsentscheidungen;

    - 10 B 11244/08 -, juris.
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